Sommerwiese mit Butterblumen
Förderungen

Raus aus Öl und Gas

Aktuelle Hochwasser Soforthilfe Förderung:

Unterstützung für hochwasserbetroffene Privathaushalte im Rahmen der Sanierungsoffensive und des Energieeffizienzprogramms. Das Bundesministerium für Klimaschutz erleichtert die Förderung im Heizungstausch für hochwassergeschädigte Gebäude

Die wichtigsten Änderungen:

Für „Raus aus Öl und Gas“ (Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus):

  • Entfall Fernwärme-Vorrang 
  • Ein Energieberatungsprotokoll ist nicht mehr erforderlich

Für den „Tausch erneuerbarer Heizungssysteme“ (Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus):

  • Entfall Fernwärme-Vorrang
  • Die Altersbeschränkung von 15 Jahre für zu ersetzende Heizungsanlage entfällt
  • Hochwasserzuschlag von 2.500 €

Wichtige Fristen:

Die Sonderaktion gilt für Registrierungen bis zum 31.12.2024. Stellen Sie Ihre Anträge für eine Teilsanierung (40%) oder eine umfassende Sanierung ebenfalls bis zum 31.12.2024.

Förderprogramm für den Austausch veralteter erneuerbarer Heizsysteme: Was ist neu und was wurde hinzugefügt?

Ab sofort gibt es nicht nur für den Austausch fossil betriebener Heizkessel gegen nachhaltige Systeme finanzielle Unterstützung vom Staat, sondern auch für erneuerbare Heizungssysteme, die älter als 15 Jahre sind. Dazu zählen auch alte Holzheizungen und Wärmepumpen.

Was wird gefördert?

Mit dem neuen Programm wird der Austausch bestehender Wärmepumpen oder Holzheizungen im Ein-/Zweifamilien-/Reihenhaus gefördert, sofern diese mindestens 15 Jahre alt sind. Die neuen Systeme können ein Fernwärmeanschluss, eine moderne und effiziente Wärmepumpe oder eine Biomasseheizung sein. Voraussetzung für die Förderung ist eine Steigerung der Endenergieeffizienz durch das neue Heizungssystem.

Förderdetails

Die Förderung wird in Form einer Pauschale von 5.000 Euro vergeben und ist auf maximal 30 Prozent der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt. Zusätzlich kann ein Bonus von 2.500 Euro bei gleichzeitiger Errichtung einer thermischen Solaranlage gewährt werden. 

Antragstellung

Die Beantragung erfolgt über die Website umweltfoerderung.at in zwei Schritten – eine Registrierung ist ab sofort möglich. Die Fertigstellung der neuen Heizungsanlage und die Antragstellung müssen nach der Registrierung innerhalb von zwölf Monaten erfolgen. Gefördert werden Leistungen, die ab dem 01.07.2024 erbracht wurden.

Vorlauftemperatur

Neu ist, dass eine Förderung möglich ist bis zu einer Vorlauftemperatur von 55°C. Damit kann auch bei der Sanierung von der Bundesförderung profitiert werden.

Förderhöhe für Wärmepumpen

Luft-Wasser-Wärmepumpen

  • Förderung von bis zu 16.000 €
  • Sofern der GWP-Wert des Kältemittels der Wärmepumpe zwischen 1.500 und 2.000 liegt, wird die Förderung um 20% reduziert

Wasser-Wasser oder Sole-Wasser-Wärmepumpen

  • Förderung von bis zu 23.000 €
  • Bohrbonus zusätzlich in Höhe von bis zu 5.000 €
  • Sofern der GWP-Wert des Kältemittels der Wärmepumpe zwischen 1.500 und 2.000 liegt, wird die Förderung um 20% reduziert

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Registrierung finden Sie auf umweltfoerderung.at.

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Überblick der Förderfähigkeit für unsere Produkte:

Förderungen der einzelnen Bundesländer auf einen Blick:

Burgenland

Fördersummen Bundesförderung 

  • 23.000 € bei einer Wasser-Wasser- oder Sole-Wasser Wärmepumpe 
  • 16.000 € bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe

Extra

  • 5.000 € Bohrbonus
  • max. 30% der förderungsfähigen Kosten bzw. Obergrenze von 5.000 €, bei Ersatz eines bestehenden erneuerbaren Heizungssystems durch ein modernes klimafreundliches
    Heizungssystem
  • 4.000 € Bonus für Umstieg auf Niedertemperatur-Wärmeverteilsystem
  • 2.500 € Solarbonus bei Zusatzinstallation einer thermischen Solaranlage
  • 500 € Bonus für Gesamtsanierungskonzept

Fördersummen Landesförderung

  • max. 3.500 € bei einer Wasser-Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpe
  • max. 3.500 € bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe

Mögliche Gemeindeförderung**

 

Kärnten

Fördersummen Bundesförderung

  • 23.000 € bei einer Wasser-Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpe
  • 16.000€ bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe

Extra

  • 5.000 € Bohrbonus
  • max. 30% der förderungsfähigen Kosten bzw. Obergrenze von 5.000 €, bei Ersatz eines bestehenden erneuerbaren Heizungssystems durch ein modernes klimafreundliches
    Heizungssystem
  • 4.000 € Bonus für Umstieg auf Niedertemperatur-Wärmeverteilsystem
  • 2.500 € Solarbonus bei Zusatzinstallation einer thermischen Solaranlage
  • 500 € Bonus für Gesamtsanierungskonzept

Fördersummen Landesförderung

  • max. 6.000 € bei einer Wasser-Wasser- oder Sole-Wasser- Wärmepumpe
  • max. 6.000 € bei einer Luft Wasser-Wärmepumpe

Mögliche Gemeindeförderung**

 

Niederösterreich

Fördersummen Bundesförderung

  • 23.000 € bei einer Wasser-Wasser- oder Sole-Wasser- Wärmepumpe
  • 16.000 € bei einer Luft Wasser-Wärmepumpe

Extra

  • 5.000 € Bohrbonus
  • max. 30% der förderungsfähigen Kosten bzw. Obergrenze von 5.000 €, bei Ersatz eines bestehenden erneuerbaren Heizungssystems durch ein modernes klimafreundliches
    Heizungssystem
  • 4.000 € Bonus für Umstieg auf Niedertemperatur-Wärmeverteilsystem
  • 2.500 € Solarbonus bei Zusatzinstallation einer thermischen Solaranlage
  • 500 € Bonus für Gesamtsanierungskonzept

Mögliche Gemeindeförderung**

 

Oberösterreich

Fördersummen Bundesförderung 

  • 23.000 € bei einer Wasser-Wasser- oder Sole-Wasser Wärmepumpe 
  • 16.000 € bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe

Extra

  • 5.000 € Bohrbonus
  • max. 30% der förderungsfähigen Kosten bzw. Obergrenze von 5.000 €, bei Ersatz eines bestehenden erneuerbaren Heizungssystems durch ein modernes klimafreundliches
    Heizungssystem
  • 4.000 € Bonus für Umstieg auf Niedertemperatur-Wärmeverteilsystem
  • 2.500 € Solarbonus bei Zusatzinstallation einer thermischen Solaranlage
  • 500 € Bonus für Gesamtsanierungskonzept

Fördersummen Landesförderung

  • max. 2.800 € bei einer Wasser-Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpe
  • max. 2.800 € bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe

Mögliche Gemeindeförderung**

 

Salzburg

Fördersummen Bundesförderung 

  • 23.000 € bei einer Wasser-Wasser- oder Sole-Wasser Wärmepumpe 
  • 16.000 € bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe

Extra

  • 5.000 € Bohrbonus
  • max. 30% der förderungsfähigen Kosten bzw. Obergrenze von 5.000 €, bei Ersatz eines bestehenden erneuerbaren Heizungssystems durch ein modernes klimafreundliches
    Heizungssystem
  • 4.000 € Bonus für Umstieg auf Niedertemperatur-Wärmeverteilsystem
  • 2.500 € Solarbonus bei Zusatzinstallation einer thermischen Solaranlage
  • 500 € Bonus für Gesamtsanierungskonzept

Fördersummen Landesförderung

  • max. 4.000 € bei einer Wasser-Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpe
  • max. 4.000 € bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe

Mögliche Gemeindeförderung**

 

Steiermark

Fördersummen Bundesförderung 

  • 23.000 € bei einer Wasser-Wasser- oder Sole-Wasser Wärmepumpe 
  • 16.000 € bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe

Extra

  • 5.000 € Bohrbonus
  • max. 30% der förderungsfähigen Kosten bzw. Obergrenze von 5.000 €, bei Ersatz eines bestehenden erneuerbaren Heizungssystems durch ein modernes klimafreundliches
    Heizungssystem
  • 4.000 € Bonus für Umstieg auf Niedertemperatur-Wärmeverteilsystem
  • 2.500 € Solarbonus bei Zusatzinstallation einer thermischen Solaranlage
  • 500 € Bonus für Gesamtsanierungskonzept

Fördersummen Landesförderung

  • max. 2.500 € bei einer Wasser-Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpe
  • max. 1.000 € bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe

Mögliche Gemeindeförderung**

 

Tirol

Fördersummen Bundesförderung 

  • 23.000 € bei einer Wasser-Wasser- oder Sole-Wasser Wärmepumpe 
  • 16.000 € bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe

Extra

  • 5.000 € Bohrbonus
  • max. 30% der förderungsfähigen Kosten bzw. Obergrenze von 5.000 €, bei Ersatz eines bestehenden erneuerbaren Heizungssystems durch ein modernes klimafreundliches
    Heizungssystem
  • 4.000 € Bonus für Umstieg auf Niedertemperatur-Wärmeverteilsystem
  • 2.500 € Solarbonus bei Zusatzinstallation einer thermischen Solaranlage
  • 500 € Bonus für Gesamtsanierungskonzept

Fördersummen Landesförderung***

  • max. 15% + max.  3.000 € bei einer Wasser-Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpe
  • max. 15% + max.  3.000 € bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe

Mögliche Gemeindeförderung**

 

Vorarlberg

Fördersummen Bundesförderung 

  • 23.000 € bei einer Wasser-Wasser- oder Sole-Wasser Wärmepumpe 
  • 16.000 € bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe

Extra

  • 5.000 € Bohrbonus
  • max. 30% der förderungsfähigen Kosten bzw. Obergrenze von 5.000 €, bei Ersatz eines bestehenden erneuerbaren Heizungssystems durch ein modernes klimafreundliches
    Heizungssystem
  • 4.000 € Bonus für Umstieg auf Niedertemperatur-Wärmeverteilsystem
  • 2.500 € Solarbonus bei Zusatzinstallation einer thermischen Solaranlage
  • 500 € Bonus für Gesamtsanierungskonzept

Fördersummen Landesförderung

  • max. 2.000 € bei einer Wasser-Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpe
  • max. 2.000 € bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe

Mögliche Gemeindeförderung**

 

Wien

Fördersummen Bundesförderung 

  • 23.000 € bei einer Wasser-Wasser- oder Sole-Wasser Wärmepumpe 
  • 16.000 € bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe

Extra

  • 5.000 € Bohrbonus
  • max. 30% der förderungsfähigen Kosten bzw. Obergrenze von 5.000 €, bei Ersatz eines bestehenden erneuerbaren Heizungssystems durch ein modernes klimafreundliches
    Heizungssystem
  • 4.000 € Bonus für Umstieg auf Niedertemperatur-Wärmeverteilsystem
  • 2.500 € Solarbonus bei Zusatzinstallation einer thermischen Solaranlage
  • 500 € Bonus für Gesamtsanierungskonzept

Fördersummen Landesförderung

  • 35 % der förderfähigen Baukosten + € 4.000,- Bohrbonus bei einer Wasser-Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpe
  • 35 % der förderfähigen Baukosten bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe

Mögliche Gemeindeförderung**

 

* Abhängig von ETAs Wert
**Gemeindeförderungen sind individuell zu recherchieren
*** Bei Umstieg von fosillen Energieträgern

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