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AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund nachstehender Bedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Die Zwischenhändler verpflichten sich hiermit, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an den Endabnehmer zu überbinden und haften für sämtliche Schadenersatzansprüche von Endabnehmern, die aus Nichtüberbindung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen resultieren. Sämtliche Angebote sind freibleibend.

Vertragsabschluss

Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn Buderus nach Erhalt der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung abgesandt hat und dieser nicht binnen 10 Tagen vom Käufer nachweislich widersprochen wird. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung von Buderus. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Für Beschreibungen der technischen Ausführung unserer Produkte gelten die Angaben in unserem Verkaufskatalog. Wir behalten uns aber technisch bedingte Änderungen und Verbesserungen ausdrücklich vor, ohne dass daraus der Kunde Schadenersatzund oder Gewährleistungsansprüche ableiten könnte.

Pläne und Unterlagen

Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten etc. enthaltenen Angaben über Gewicht, Maß, Fassungsvermögen, Preis, Leistung und dergleichen sind nur maßgeblich, wenn im Angebot und/oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wurde. Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige technische Unterlagen, welche auch ein Teil des Angebotes sein können, bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets geistiges Eigentum von Buderus. Jede Verwertung, Vervielfältigung, Reproduktion, Verbreitung und Aushändigung an Dritte, Veröffentlichung und Vorführung darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Buderus erfolgen. Bei Verstoß haftet der Kunde gegenüber Buderus für sämtliche daraus resultierenden Schadenersatz bzw. Bereicherungsansprüche. Buderus haftet nicht für die Richtigkeit der vom Kunden oder einem Dritten beigestellten Pläneskizzen, Kostenvoranschlägen oder sonstigen technischen Unterlagen und übernimmt für die sich aus einem derartigen Mangel ergebenden Schäden keinerlei Haftung.

Verpackungen und Gefahrenübergang

Ware kann unverpackt, teilweise oder vollständig verpackt sein. Die Verpackungen werden nicht zurückgenommen. Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gilt die Ware als "CIF bzw. CIP" verkauft. Buderus trägt also die Kosten des Transportes und schließt eine Versicherung für den Transport. Die Gefahr der Beschädigung oder des Verlusts der Ware trägt zwar der Käufer ab der Übergabe an den Frachtführer, der Käufer erhält jedoch im Schadensfall Ersatz aus der Versicherung. Etwaige Beschädigungen und Verluste sind sofort beim Eingang der Ware unter Geltendmachung der Ansprüche vom Frachtführer auf dem Frachtbrief bescheinigen zu lassen. Im übrigen gelten die INCOTERMS in der am Tag des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

Lieferung

Buderus ist berechtigt, Teillieferungen durchzuführen. Sollte ein vereinbarter Liefertermin, aus welchen Gründen auch immer, nicht eingehalten werden, gilt zwischen Buderus und dem Käufer eine angemessene mindestens 14-tägige Nachfrist als vereinbart. Eine Haftung von Buderus für eine Überschreitung von Lieferzeiten wird ausgeschlossen, soweit ein solcher Ausschluss gesetzlich zulässig ist. Bei Eintritt eines Käuferverzuges kann Buderus die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers einlagern und vom Käufer die Bezahlung des Kaufpreises sowie der zusätzlichen durch den Käuferverzug verursachten Kosten verlangen. Mit der Einlagerung gilt die Ware als abgenommen. Frachtkosten für Schwer, Sondertransporte und Ersatzteile werden gesondert in Rechnung gestellt. Ereignisse höherer Gewalt verlängern die Lieferfristen entsprechend und berechtigen Buderus, von einem noch nicht erfüllten Teil des Auftrages oder (nach Wahl Buderus) vom gesamten Auftrag zurückzutreten. Als Ereignisse höherer Gewalt gelten auch Umstände, die Buderus die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, egal ob sie bei Buderus selbst oder beim Vorlieferanten eintreten.

Warenrücknahme/Stornierung

Die Rücknahme von Material aus unseren Lieferungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Sollte Buderus ungeachtet dessen eine kulanzmäßige Rücknahme anbieten, wird eine 20 %ige Rücknahmegebühr verrechnet. Die Rücksendung erfolgte diesfalls zu Lasten der Rücksenders. Bei Stornierungen von Bestellungen werden die bis dahin angefallenen Kosten verrechnet.

Preise

Unsere Preis verstehen sich in EURO zuzüglich Verpackung und Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe. Wesentliche Kostenänderungen, insbesondere bei Rohstoffen, Lohn, Energie etc. berechtigten Buderus, die Anpassung des Vertrages zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Für Aufträge, für die keine Preise vereinbart sind, gelten die am Liefertag gültigen Preise. Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Mengen. Teillieferungen werden gesondert berechnet, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

Zahlung

Wenn laut Rechnung keine andere Zahlungsbedingung vereinbart wird, ist die Ware sofort nach Erhalt der Rechnung zahlbar. Alle Zahlungen sind bar, spesen- und abzugsfrei zu leisten. Ist der Käufer mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung im Verzug, so kann Buderus entweder auf Erfüllung des Vertrages bestehen - und die Erfüllung ihrer eigenen Verpflichtung bis zur Begleichung der rückständigen Zahlungen oder sonstigen Leistungen zurückbehalten - oder eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen oder den ganzen noch offenen Kaufpreis fällig stellen. Bei Zahlungsverzug berechnet Buderus Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. Für den Fall des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Käufer, alle Buderus entstehenden Kosten, Spesen und Barauslagen, aus welchem Titel sie auch immer resultieren, und die Buderus durch die Verfolgung ihrer berechtigten Ansprüche entstehenden Kosten, insbesondere tarifmäßigen Kosten der Einschaltung eines konzessionierten Inkassobüros oder Anwaltes zu ersetzen. Wechsel werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung und - ebenso wie Schecks - nur zahlungshalber und unter dem Vorbehalt der Annahme durch Buderus im Einzelfall entgegengenommen. Bei Wechselzahlung besteht keine Skontoberechtigung. Alle Zahlungen werden ohne Rücksicht auf andere Verfügungen des Kunden stets zuerst auf Zinsen und Kosten und danach auf die älteste Forderung von Buderus angerechnet.

Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Erfüllung aller finanziellen Verpflichtungen des Käufers behält sich Buderus das Eigentumsrecht am Kaufgegenstand vor. Der Käufer hat den erforderlichen Formvorschriften zur Wahrung des Eigentumsvorbehaltes nachzukommen. Für den Fall der Veräußerung der Ware durch den Käufer verpflichtet sich dieser schon jetzt, alle daraus resultierenden Ansprüche unter Wahrung unseres Eigentumsvorbehaltes an Buderus abzutreten und seinen Vertragspartnern somit den Endkunden davon spätestens bei Vertragsabschluss darüber unmissverständlich in Kenntnis zu setzen. Der Käufer verpflicht sich, während des aufrechten Eigentumsvorbehaltes, den Kaufgegenstand mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu verwahren und ihn gegen alle versicherbaren Risiken zu versichern. Wird die gelieferte Ware durch den Käufer zu einer neuen vereinbart, so erfolgt die Verarbeitung für Buderus; ein Eigentumserwerb des Käufers findet nicht statt. Das Eigentum von Buderus setzt sich an der verarbeiteten Sache fort.

Gewährleistung

Mängel und Schäden muss der Käufer bei sonstigem Ausschluss jedes Rechtsanspruches unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Werktagen (auch bei verborgenen Mängeln) ab Lieferung schriftlich geltend machen, wobei das Einlangen bei Buderus für die Fristenwahrung ausschlaggebend ist. Nach Ablauf dieser Fristen gilt die Lieferung als vertragsmäßig und vollständig erfüllt. Der Käufer muss Buderus die Möglichkeit geben, den Mangel zu begutachten. Buderus hat bei einem ordnungsgemäß und fristgerecht angezeigten Mangel die Wahl, zu verbessern, es sei denn, ein Austausch ist unmöglich oder unverhältnismäßig. Für die Kosten einer durch den Käufer selbst vorgenommenen Mängelbehebung beim Endkunden hat Buderus nur
dann aufzukommen, wenn sie hierzu ihre schriftliche Zustimmung gegeben hat. Ohne eine solche Zustimmung verliert der Käufer sämtliche Schadenersatz-, Gewährleistungsund sonstigen Garantieansprüche. Die gesetzlichen Gewährleistungsfristen zwischen
Buderus und Käufer (als Unternehmer) werden gemäß § 933 Abs. 1 ABGB auf 6 Monate verkürzt, vorbehaltlich einer zuvor erfolgten fristgerechten und schriftlichen Mängelrüge. Ungeachtet der gesetzlichen Gewährleistungsfristen gewährt Buderus für nachstehende Produkte eine Garantie von 5 Jahren: für Heizkörper Logatrend K-/VK-Profil sowie Logatrend K-/VK-Plan und Sonnenkollektoren; von 3 Jahen: für Heizkesselkörper (also ausgenommen Elektroteile und Elektronikteile, sowie Umwälzpumpen, Öl- und Gasbrenner), Speicher-, Wasserwärmer, Gussheizkörper und Handtuchradiatoren; von 2 Jahren: für Elektro- und Elektronikteile sowie Umwälzpumpen; von 1 Jahr: für Öl- und Gasbrenner, Druckhalterstationen, Ausdehnungsgefäße sowie Zubehör. Für alle sonstigen Artikel, insbesondere auch für Ersatz- und Verschleißteile gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften unter obiger Einschränkung auf 6 Monate. Eingeräumte Garantien verlängern die gesetzliche Gewährleistungsfrist (unter Berücksichtigung der vertraglichen Einschränkung) nicht, sondern beginnen mit Empfang der Ware zu laufen.

Haftung

Für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes haftet Buderus nur, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Sämtliche Schadenersatzansprüche
aus Mängeln an Lieferungen und/oder Leistungen müssen - sollte der Mangel durch den Verkäufer nicht ausdrücklich anerkannt werden - innerhalb eines Jahres nach Ablauf der vertraglich festgelegten Gewährleistungsfrist gerichtlich geltend gemacht werden,
andernfalls erlöschen die Ansprüche. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Das besondere Rückgriffsrecht gemäß § 933 lit. b ABGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Datenschutz

Buderus ist berechtigt, personenbezogene Daten des Käufers im Rahmen des Geschäftsverkehres zu speichern, zu übermitteln, zu überarbeiten und zu löschen.

Gerichtsstand, anwendbares Recht, Erfüllungsort

Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist nach Wahl von Buderus das sachlich zuständige Gericht des Firmensitzes in Wels oder einer österreichischen Zweigniederlassung. Die Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht für Konsumenten nach dem KSchG. Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Für Lieferungen und Zahlungen gilt als Erfüllungsort der Sitz von Buderus, auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt.

Heizungswärmepumpe

Garantie
Abweichend der voran angeführten Gewährleistung und Garantie gilt für die Heizungswärmepumpe und deren Regelung 24 Monate Garantie ab Verkaufsdatum. Voraussetzung für die Übernahme der verlängerten Garantie für die Heizungswärmepumpe auf 36 Monate ab Inbetriebnahmedatum, jedoch maximal 38 Monate ab Auslieferung Werk, ist eine kostenpflichtige Inbetriebnahme durch den autorisierten Systemtechnik-Kundendienst mit Inbetriebnahmeprotokoll innerhalb einer Betriebszeit (Verdichterlaufzeit) von weniger als 150 Stunden. Im Abnahmeprotokoll vermerkte Mängel sind unverzüglich zu beseitigen und Grundlage für die Verlängerung der gesetzliche Gewährleistungszeit. Wird die Inbetriebnahme nicht durch unseren Kundendienst durchgeführt, gilt lediglich die gesetzliche Gewährleistungspflicht. Innerhalb der Garantiezeit von 36 Monaten, jeweils gerechnet vom Tag der Lieferung an, durch Rechnung oder ähnlichen Unterlagen nachzuweisen, werden wir Mängel des Gerätes, die nachweislich auf Material- oder Fertigungsfehler zurückzuführen sind, unentgeltlich beheben. Ohne nachgewiesene Inbetriebnahme gilt lediglich die gesetzliche Gewährleistung. Mängel müssen so früh wiemöglich der nächstgelegenen Kundendienststelle unter Vorlage des Kaufbeleges angezeigt werden. Die Behebung der von uns als garantiepflichtig anerkannter Mängel geschieht dadurch, dass die mangelhaften Teile unentgeltlich nach unserer Wahl instandgesetzt oder durch einwandfreie Teile ersetzt werden. Durch Art oder Ort des Einsatzes des Gerätes bedingte außergewöhnliche Kosten der Mängelbeseitigung werden nicht übernommen. Ausgebaute Teile, die wir zurücknehmen, gehen in unser Eigentum über. Die Garantiezeit für Nachbesserungen und Ersatzteillieferungen beträgt 3 Monate, sie läuft aber mindestens bis zum Ablauf der ursprünglichen Garantiezeit für das Gerät. Die Garantie erstreckt sich nicht auf leicht zerbrechliche Teile, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit des Gerätes nur unwesentlich beeinträchtigen. Eine Garantieleistung entfällt, wenn vom Endabnehmer oder einem Dritten die entsprechenden Vorschriften, die Bestimmungen der örtlichen Versorgungsunternehmen und unserer Gebrauchsanweisung nicht beachtet worden sind. Durch etwa seitens des Endabnehmers oder Dritter unsachgemäß vorgenommenen Änderungen und Arbeiten, wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiezeit noch setzen sie eine neue Garantiefrist für das Gerät in Lauf. Die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet zusammen mit der Garantiezeit für das ganze Gerät. Sofern der Mangel nicht beseitigt werden kann, oder die Nachbesserung von uns abgelehnt oder unzumutbar verzögert wird, kann der Endabnehmer innerhalb der Garantiefrist verlangen, dass: entweder kostenfrei Ersatz geliefert, oder der Minderwert vergütet, oder das Gerät gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgenommen wird. Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz außerhalb des Gerätes entstandener Schäden sind soweit eine Haftung nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist ausgeschlossen.
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